Genehmigung nach §11 Tierschutzgesetz

Unsere Zuchstätte "Löwe von Baden" ist vom zuständigen Amtsveterinär abgenommen worden.

 

Uns wurde aufgrund unseres breiten Fachwissens, welches in einer über 2 Stunden dauernden Befragung überprüft worden ist, den örtlichen Voraussetzungen unserer Zuchstätte, den excellenten Haltungsbedingungen und dem vorzüglichen Zustand unserer Hunde die Genehmigung nach §11 Tierschutzgesetz erteilt.

 

Damit sind wir eine, der sehr wenigen Zuchtstätten im Deutschen Club für Leonberger Hunde e.V., die über diese Genehmigung des Amtstierarztes verfügen, obwohl diese für viele Zuchtstätten vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist!

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